Die kindliche/jugendliche Angst bzw. Unruhe ist in ihren Ursachen und hinsichtlich ihrer Behandlung häufig komplexer als die bei Erwachsenen und sollte weniger durch Selbstmedikation als vielmehr von einem Arzt behandelt werden. Darüber hinaus haben wir mit der Anwendung bei Kindern bislang noch keine Erfahrung.
Es liegen keine klinischen Daten über die Einnahme von Lavendelöl während der Schwangerschaft oder Stillzeit vor. Daher sollte Lasea® während dieser Zeitabschnitte nicht eingenommen werden.
Lasea® ist ein nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenes pflanzliches Arzneimittel. Dies bedeutet, dass Lasea® – im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln und sogenannten pflanzlichen Traditionsarzneimitteln – seine Wirksamkeit und Verträglichkeit in umfangreichen klinischen Studien unter Beweis stellen musste.
Das in Lasea® enthaltene und für Unruhezustände und Angstgefühle patentierte Lavendelöl setzt sich – wie es für pflanzliche Arzneimittel charakteristisch ist – aus mehreren Wirkkomponenten zusammen, die sich gegenseitig in ihrer Wirkung unterstützen. Dabei kommt den beiden natürlichen Substanzen Linalool und Linalylacetat besondere Bedeutung zu. Wir wissen, dass Lasea® wichtige Botenstoffe der Reizwahrnehmung und -verarbeitung wieder ins Gleichgewicht bringt und so der Übererregung von Nervenzellen entgegenwirkt.
Lasea® enthält ein für Unruhezustände und Angstgefühle patentiertes Lavendelöl und wird entsprechend den Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs hergestellt und geprüft, wobei das von uns hergestellte Öl diese hohen Qualitätskriterien sogar noch übertrifft. Dabei garantiert der Herstellungsprozess, dass der Gehalt an den wertvollen Inhaltsstoffen Linalool und Linalylacetat Kapsel für Kapsel von garantiert gleicher Qualität und Wirksamkeit ist.
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis für Erwachsene ab 18 Jahren einmal täglich eine Weichkapsel. Die Weichkapseln werden unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit (vorzugsweise mit einem Glas stillem Wasser zu den Mahlzeiten) eingenommen. Lasea® sollte nicht im Liegen eingenommen werden.
Kein Arzneimittel ist frei von Nebenwirkungen. Lasea® ist sehr gut verträglich. Bei einem kleinen Teil der Verwender kann es nach der Einnahme kurzzeitig zu Atemduft nach Lavendel und manchmal auch zu Aufstoßen und vorübergehender Übelkeit kommen. Bei diesen Verwendern empfiehlt sich die Einnahme mit einem Glas stillem, kühlem Wasser zu den Mahlzeiten.
Grundsätzlich ist die gleichzeitige Einnahme möglich. Patienten mit stark ausgeprägten Angststörungen, die bereits mit verschreibungspflichtigen chemisch-synthetischen Wirkstoffen behandelt werden, sollten die verordnete Therapie nicht ändern oder Medikamente ohne Rücksprache mit ihrem Arzt absetzen.
Der Wirkstoff von Lasea® ist ein für Unruhezustände und Angstgefühle patentiertes Lavendelöl, also ein ätherisches Öl. Sonstige Bestandteile sind: Gelatinepolysuccinat; Glycerol 85 %; raffiniertes Rapsöl; Sorbitol; Carminsäure, Aluminiumsalz (E 120); Patentblau V, Aluminiumsalz (E 131); Titandioxid (E 171).
Als Hilfsstoff wird u. a. hochgereinigtes Rapsöl in Arzneibuchqualität verwendet, das hauptsächlich Ölsäure, Linol- und Linolensäure enthält, wobei die beiden letztgenannten Fettsäuren essenziell für den menschlichen Organismus sind. Alle eingesetzten Farbstoffe sind unbedenklich. Patentblau V und Carminsäure liegen als Aluminiumsalze gebunden vor. Durch die Bindung an das Aluminiumsalz erhalten sie ihre typischen intensiven Farben.
Die Dauer der Anwendung von Lasea® ist prinzipiell nicht begrenzt. Lasea® ist gut verträglich und auch bei Langzeiteinnahme besteht weder ein Abhängigkeitsrisiko noch kommt es zu einer Abschwächung der Wirkung bzw. zu einer Gewöhnung.
Lasea® ist nicht für die Akuttherapie schwerer Angstzustände, wie z. B. Panikattacken, vorgesehen, da der Wirkeintritt verzögert ist. Das heißt, dass eine spürbare Wirkung meist erst nach wenigen Tagen eintritt.
Von keinem Arzneimittel kann mit absoluter Sicherheit gesagt werden, dass es keine Allergien auslöst. Das gilt auch für pflanzliche Arzneimittel und somit auch für Lasea®. Sobald Symptome einer Allergie auftreten, die Sie in einen zeitlichen Zusammenhang mit der Einnahme von Lasea® bringen können, ist das Präparat unbedingt sofort abzusetzen und ein Arzt zu konsultieren.
Eine Produktprobe können wir Ihnen leider nicht zukommen lassen, da es sich bei Lasea® um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt. Das Arzneimittelgesetz (AMG) untersagt es dem Hersteller eines solchen Arzneimittels, dieses direkt an Endverbraucher abzugeben.
Grundsätzlich ist Angst nicht lebensbedrohlich und daher auch nicht zwingend behandlungsbedürftig. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es bei vielen Betroffenen ohne Behandlung in der Folge zu weiteren seelischen bzw. psychischen Komplikationen kommen kann. Daher ist die Behandlung der Angst sehr zu empfehlen.
Wir haben keine Untersuchung zur therapeutischen Wirkung bei Tieren. Insofern können wir dazu auch keine Aussage machen. Sie sollten sich am besten bei Ihrem Tierarzt nach Erfahrungen zu diesem Thema erkundigen.